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Was ist ein COVID 19 Beauftragter und welche Ausbildung ist erforderlich?
Warum überhaupt ein Covid-19 Beauftragter?
Seit der Corona-Pandemie und der vielen damit verbundenen zu berücksichtigenden Richtlinien und Verordnungen sind u.a. Betreiber von Betriebsstätten des Handels, Kultureinrichtungen, wie Museen, Kunsthallen und kulturelle Ausstellungshäuser sowie Burgen, Schlösser und Stifte, Betreiber von Seil- und Zahnradbahnen, Freizeitbetriebe, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Sportstätten sowie Kultureinrichtungen und Veranstalter sowie Arbeitsorte (kurzum alle tourismusrelevanten Einrichtungen) ab einer gewissen Mitarbeiter:innen-Anzahl verpflichtet, einen COVID-19-Beaufragten zu bestellen. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese ein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet und umgesetzt haben müssen.
Die Aufgaben eines COVID-19-Beauftragten
COVID-19 Beauftragte sind in der Regel mindestens zuständig für:
- Umsetzung, Kontrolle und Überprüfung der Maßnahmen des (i.d.R. von einem Hygienebeauftragten) erstellten Präventionskonzeptes und der aktuell geltenden gesetzlichen Richtlinien
- Ansprechpartner für die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des Betriebes sein
- Beauskunftung an Behörden im Rahmen des Kontaktmanagements
- Schulung von Mitarbeitenden in Bezug auf geltende und einzuhaltende Hygienemaßnahmen des Unternehmens
- Erkennen einer potentiellen Corona-Erkrankung bei Mitarbeiten
- Strategie zur Sensibilisierung der Mitarbeiter gegenüber dem Thema entwickeln
- Vermeidung von Infektionsgeschehen
- Datenschutz und Organisation innerbetrieblicher Schutzmechanismen
Welche Voraussetzungen für die Tätigkeit als COVID-19-Beauftragte*r sind mitzubringen?
Als COVID-19-Beauftragte*r dürfen nur geeignete Personen bestellt werden. Vorausgesetzt für eine solche Eignung werden Kenntnisse über
- das COVID-19-Präventionskonzepts
- die örtlichen Gegebenheiten
- die organisatorischen Abläufe des zu betreuenden Bereiches
Der COVID-19-Beauftragte dient vor allem als Ansprechpartner für die zuständigen Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts zu überwachen („Überwachungsobliegenheit“).
Gibt es eine spezielle Ausbildung zum COVID-19-Beauftragten?
Eine offizielle und anerkannte Ausbildung für COVID-19-Beaufragte ist gesetzlich (noch) nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Zum Nachweis der Eignung empfiehlt sich allerdings, eine einschlägige Schulung mit Zertifikatsnachweis zu absolvieren, da schon allein im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten eines Veranstalters nur qualifizierte Personen eingesetzt werden sollten um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.
Wichtig: der COVID-19 Beauftragte ist ausschließlich auf sein Fachgebiet spezialisiert und kann den allgemeinen Infektionsschutzbeauftragten in keinster Weise ersetzten.
Wenn man verantwortungsvoll ist und sich für eine anerkannte Fortbildung zum COVID-19 Beauftragten entschließen möchte, muss diese allerdings in Deutschland und von akkreditierten Bildungsträgern durchgeführt werden (z.B. seitens des allseits bekannten TÜV, der Vabeg oder der AHAB-Akademie).
Die Fortbildung ist für jedermann mit Interesse möglich und dauert meist nur 1 Woche. Sie kann ohne großen Aufwand neben der regulären Berufsausübung durchgeführt und abgeschlossen werden. Der Kostenpunkt ist bei ungefähr 150 EUR aufwärts anzusetzen.
Wo und wie können Sie eine Ausbildung als COVID 19 Beauftragter buchen und absolvieren?
In der Regel finden die Ausbildungskurse zum COVID 19 Beauftragten in Form von e-Learning bzw. Online-Kursen statt. Einen solchen Hygienekurs können Sie bei zertifizierten Hygieneinstituten wie etwa dem Hygieneinstitut Schubert buchen.